Da im Wetteraukreis die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschritten hat, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes die sogenannten „Hotspot-Regelungen“ seit dem 15. Januar 2022.
Damit gelten im Wetteraukreis unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln:
• Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.
Der Zutritt zum Golfplatz ( inklusive Putting Grün, Driving Range, Chipping Grün) ist daher nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel zulässig.
Umkleidekabinen und Duschen sind nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel zugänglich.
Bitte weisen Sie sich hierfür bei uns im Pro Shop aus.